Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Studio a´415 und dem Auftraggeber richten sich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Unterrichtsort

Der Unterricht wird in der Regel den Räumen der Geschäftsstelle des Studios a´415. Vermittelter Unterricht wird vom vermittelten Unterrichtenden eigenverantwortlich im Studio a´415 oder an anderem Ort abgehalten.

3. Unterricht und Probezeit

Bei vertraglich festgelegtem kontinuierlichem Unterricht gilt eine Probezeit von 6 Wochen, während dieser Probezeit besteht ein Kündigungsrecht mit Wochenfrist.

4. Dauer und Kündigung

Ein Vertrag für kontinuierlichen Unterricht gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum 31. März und 30. September gekündigt werden.

Einzelne oder unregelmäßige Stunden finden nach Absprache statt und werden direkt abgerechnet.

5. Unterrichtsausfall/Ferien

Vertraglich festgelegter kontinuierlicher Unterricht findet an gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen nicht statt, es gelten die Schulferien des Landes Berlin.

Nimmt der Schüler/ die Schülerin aus gründen, die nicht von der Lehrkraft zu vertreten sind, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrkraft gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Terminierte Einzelstunden, die nicht in Anspruch genommen werden, müssen 24 Stunden vor dem Termin storniert werden, sonst bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen.

Findet der Unterricht aus Gründen, die die Lehrkraft zu vertreten hat, nicht statt, wird dieser nach- bzw. vorgegeben bzw. rückvergütet.

6. Krankheit

Bei längerer Erkrankung des Schülers der Schülerin oder der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von 6 Wochen.

7. Haftungsbeschränkungen

Ein Versicherungsschutz besteht ausschließlich in den Räumen des Studio a´415. Das Studio haftet nicht für eingebrachte Sachen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.